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   BVerwG, 09.06.1982 - 3 C 23.81   

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https://dejure.org/1982,5224
BVerwG, 09.06.1982 - 3 C 23.81 (https://dejure.org/1982,5224)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1982 - 3 C 23.81 (https://dejure.org/1982,5224)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1982 - 3 C 23.81 (https://dejure.org/1982,5224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gebotenheit einer Berufsausübungsregelung aus vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls - Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit - Heranziehung auch der Fachärzte - Gesetzgebungskompetenz für die Verpflichtung zum Notfalldienst - Grundverpflichtung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.12.1972 - I C 30.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1982 - 3 C 23.81
    Er trägt vor: Das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1972 - BVerwG 1 C 30.69 - (BVerwGE 41, 261 [BVerwG 12.12.1972 - I C 30/69]) ab.

    In Befolgung der in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1972 - BVerwG 1 C 30.69 - (BVerwGE 41, 261 [BVerwG 12.12.1972 - I C 30/69]) angewandten bundesrechtlichen Grundsätze ist das angefochtene Urteil ohne Rechtsirrtum zu dem Ergebnis gelangt, daß die genannten landesrechtlichen Bestimmungen die Voraussetzungen für die Pflichtteilnahme am ärztlichen Notfalldienst sowie die Bedingungen, unter denen Befreiungen zu erteilen sind, in den Grundzügen festlegen und damit dem Gesetzesvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG Genüge tun.

    Soweit es auf die in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1972 (a.a.O.) in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 33, 1 [BVerfG 14.03.1972 - 2 BvR 41/71] und 33, 303) verweist, nach welcher - bei angenommenen Mängeln in der Ermächtigungsgrundlage - ein mit der Verfassung nicht voll im Einklang stehender Rechtszustand für eine Übergangszeit hingenommen werden muß, geschieht dies ersichtlich nur hilfsweise.

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1982 - 3 C 23.81
    Soweit es auf die in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1972 (a.a.O.) in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 33, 1 [BVerfG 14.03.1972 - 2 BvR 41/71] und 33, 303) verweist, nach welcher - bei angenommenen Mängeln in der Ermächtigungsgrundlage - ein mit der Verfassung nicht voll im Einklang stehender Rechtszustand für eine Übergangszeit hingenommen werden muß, geschieht dies ersichtlich nur hilfsweise.
  • BVerfG, 04.06.1957 - 2 BvL 17/56

    Pressedelikte

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1982 - 3 C 23.81
    Die danach anzunehmende Kompetenz des Bundes zur Regelung der öffentlich-rechtlichen Pflichten des Kassenarztes ist gegenüber der Gesetzgebungszuständigkeit des Landes für eine Regelung der allgemeinen Berufsausübung des Arztes eine speziellere Kompetenzzuweisung, die gegenüber der generellen den Vorrang hat (vgl. BVerfGE 7, 29 [44]; s.a. Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, zu Art. 74 Nr. 11 Rdnr. 72; anderer Ansicht Hagedorn, Anm. II zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. November 1972 - 6 RKa 41/71 - [abgedruckt in NJW 73, 1437] in NJW 1973, 2262 f.).
  • BSG, 15.09.1977 - 6 RKa 8/77

    Radiologie - Kassenärztlicher Notfalldienst

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1982 - 3 C 23.81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, wird dem Kassenarzt, der sich mit der von ihm beantragten Zulassung zur Kassenpraxis freiwillig einer Reihe von Einschränkungen bezüglich der Freiheit seiner ärztlichen Berufsausübung unterworfen hat, die mit seiner Einbeziehung in das öffentlich-rechtliche Versorgungssystem notwendig verbunden sind, durch die Heranziehung zum Notfalldienst keine neue Verpflichtung auferlegt (vgl. BSGE 44, 252 ff. und Urteil vom 15. April 1980 - 6 RKa 8/78 - [Urteilsammlung für die gesetzliche Krankenversicherung 1980, 8055]).
  • BSG, 15.04.1980 - 6 RKa 8/78
    Auszug aus BVerwG, 09.06.1982 - 3 C 23.81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, wird dem Kassenarzt, der sich mit der von ihm beantragten Zulassung zur Kassenpraxis freiwillig einer Reihe von Einschränkungen bezüglich der Freiheit seiner ärztlichen Berufsausübung unterworfen hat, die mit seiner Einbeziehung in das öffentlich-rechtliche Versorgungssystem notwendig verbunden sind, durch die Heranziehung zum Notfalldienst keine neue Verpflichtung auferlegt (vgl. BSGE 44, 252 ff. und Urteil vom 15. April 1980 - 6 RKa 8/78 - [Urteilsammlung für die gesetzliche Krankenversicherung 1980, 8055]).
  • BSG, 21.11.1972 - 6 RKa 41/71

    Rechtsweg - Angelegenheit der Kassenärzte - Heranziehung zum ärztlichen

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1982 - 3 C 23.81
    Die danach anzunehmende Kompetenz des Bundes zur Regelung der öffentlich-rechtlichen Pflichten des Kassenarztes ist gegenüber der Gesetzgebungszuständigkeit des Landes für eine Regelung der allgemeinen Berufsausübung des Arztes eine speziellere Kompetenzzuweisung, die gegenüber der generellen den Vorrang hat (vgl. BVerfGE 7, 29 [44]; s.a. Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, zu Art. 74 Nr. 11 Rdnr. 72; anderer Ansicht Hagedorn, Anm. II zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. November 1972 - 6 RKa 41/71 - [abgedruckt in NJW 73, 1437] in NJW 1973, 2262 f.).
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